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   BSG, 14.12.1966 - 12 RJ 56/63   

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BSG, 14.12.1966 - 12 RJ 56/63 (https://dejure.org/1966,8016)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1966 - 12 RJ 56/63 (https://dejure.org/1966,8016)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1966 - 12 RJ 56/63 (https://dejure.org/1966,8016)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.03.1965 - 1 RA 239/61

    Rentenversicherung - Versicherungsfall Begriff - Leistungsvoraussetzungen -

    Auszug aus BSG, 14.12.1966 - 12 RJ 56/63
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist Versicherungsfall bei der Rente auf Zeit nach § 1276 RVO der Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (BSG 22, 278; SozR § 1276 RVO Nr. 3).
  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 49/96 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung (Hinweis auf BSG, Urteil vom 14. Dezember 1966 - 12 RJ 56/63 -) habe die früheren Bestimmungen über den Rentenbeginn (§ 1290 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ) dahingehend ausgelegt, daß die Antragsfrist bei Zeitrenten erst mit dem Entstehen des Zahlungsanspruchs beginne, dh erst mit dem Ablauf der 26. Woche ab Beginn der BU oder EU.

    Soweit die Klägerin für ihre Auffassung auf die frühere Rechtsprechung des BSG verweist, so ist das betreffende Urteil vom 14. Dezember 1966 - 12 RJ 56/63 - (auszugsweise abgedruckt bzw referiert in SGb 1967, 64 und DRV 1967, 170 f) noch zu den damals geltenden Vorschriften der §§ 1276 und 1290 RVO ergangen.

    Soweit sich das BSG in seinem Urteil vom 14. Dezember 1966 - 12 RJ 56/63 - bezüglich der von ihm vorgenommenen Auslegung der §§ 1276, 1290 RVO darauf gestützt hat, eine andere Auslegung führe zu einem unbilligen Ergebnis, weil der Versicherte uU für mehrere Tage um die Rente gebracht werde, wenn der Ablauf der 26. Woche in die letzten Tage eines Monats falle und der Rentenantrag nicht mehr im Laufe dieses Monats gestellt werde, so ist dieses Argument mit Inkrafttreten des SGB VI schon deshalb obsolet geworden, weil nach § 101 Abs. 1 SGB VI die befristete Rente ohnehin frühestens zum Monatsbeginn (siebter Kalendermonat) zu erbringen ist (Stix, MittLVA Oberfr 1991, 45, 51; so auch Niesel in Kasseler Komm, § 101 SGB VI RdNr 6).

    Damit kann die vom BSG in dem Urteil vom 14. Dezember 1966, aaO, erwähnte und seinerzeit als unbillig beschriebene Konstellation nicht mehr eintreten.

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